Bildungsurlaub

Alle Arbeitnehmer*innen, die ihren Dienstort in Hessen haben, können nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz fünf Arbeitstage pro Jahr Bildungsurlaub - unter Fortzahlung des Einkommens - beantragen. Bildungsurlaub für Auszubildende dient allein der politischen Bildung.

Wenn Sie die Freistellung mit Ihrem Arbeitgeber abgeklärt haben, melden Sie sich schriftlich oder per Internet bis spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn bei uns an. Die Anmeldebestätigung und die Teilnahmebescheinigung nach Seminarschluss reichen Sie an Ihren Arbeitgeber weiter. Bildungsurlaubsansprüche können auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden.

Sie können natürlich alle Veranstaltungen auch dann besuchen, wenn Sie keinen Anspruch auf Bildungsurlaub haben.

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