KrankenkassenKursförderung durch die Krankenkassen

Liebe Kursteilnehmerin, lieber Kursteilnehmer!

Die Volkshochschulen bieten im Programmbereich „Gesundheit“ neben vielen Gesundheitskursen auch Angebote an, die von den Krankenkassen gefördert werden können. Da es immer wieder Fragen dazu gibt, nach welchen Richtlinien die Krankenkassen unsere Gesundheitskurse bezuschussen, hier die wichtigsten Informationen dazu:

Die gesetzliche Grundlage findet sich im § 20 des V. Sozialgesetzbuchs. Demzufolge legen die Spitzenverbände der Krankenkassen fest, über welche Qualifikationen die Kursleitenden verfügen müssen. In aller Regel wird dabei zusätzlich zur fachspezifischen Ausbildung eine pädagogische, medizinische oder sport- bzw. ernährungswissenschaftliche Ausbildung verlangt.

Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP)

Bis vor einiger Zeit hatten die Krankenkassen die Möglichkeit, im Rahmen eigener Prüfungen besonders qualifizierte Kursleitungen anzuerkennen, auch wenn die formalen Voraussetzungen nicht in vollem Umfang gegeben waren. Seit die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ (ZPP) über die Förderung von vhs-Kursen entscheidet, sind solche praxisnahen Ausnahmen nicht mehr möglich.

Einzelmaßnahmen und „Interventionen“, wie sie der „Leitfaden Prävention zum § 20 SGB V“ vorsieht, stimmen nicht mit den Zielen der Volkshochschulen überein und entsprechen auch nicht den Anforderungen unserer Kunden.

Die ZPP erkennt nur Kurse an,

- die sich an „Anfängerinnen und Anfänger“ richten,

- maximal eine Kursdauer von 12 Terminen haben

- und 15 Teilnehmende umfassen.

Die kontinuierliche Teilnahme an Gesundheitskursen wird von den Krankenkassen demnach nicht mehr finanziell gefördert. Diese Praxis läuft aber jeglicher Flexibilität und Kundenfreundlichkeit in der Angebotsgestaltung zuwider, weshalb wir uns - wie zahlreiche andere Volkshochschulen in Hessen und bundesweit - entschlossen haben, die Registrierung unserer Kurse bei der ZPP vorerst auszusetzen - im Interesse eines den Bedürfnissen unserer Teilnehmenden angepassten Kursprogramms.

Qualitätskriterien der Volkshochschulen

Unsere hochwertigen Gesundheitskurse und Vorträge sind grundsätzlich den Zielen der Gesundheitsförderung und Gesundheitsbildung verpflichtet. Im Fokus der Kurs- und Veranstaltungsplanung stehen Bedürfnisorientierung, Abwechslungsreichtum und die Möglichkeit für Teilnehmende, regelmäßig und konstant ihre Gesundheit zu stärken.

Die Qualität von vhs-Gesundheitskursen wurde bereits mehrfach unabhängig untersucht und bestätigt. Sie kann auch ohne eine Prüfung und Anerkennung durch die ZPP garantiert werden. Die Volkshochschule des Landkreises Hersfeld-Rotenburg verfügt über ein Qualitätsmanagement und die Qualitätstestierungen nach den Richtlinien des Vereins Weiterbildung Hessen e.V..

Günstige Preise auch ohne Krankenkassenzuschuss

Als gemeinnützige Einrichtungen sind die Volkshochschulen dem gesetzlichen Auftrag „Bildung für alle“ verpflichtet. Dem trägt eine günstige und sozialverträgliche Preisgestaltung Rechnung, die auch verschiedene Ermäßigungsmöglichkeiten beinhaltet (Näheres dazu in unseren AGB).

Teilnahmebescheinigungen und Bonusprogramme

Wir stellen weiterhin auf Anfrage für alle Kursteilnehmenden nach Abschluss des Gesundheitskurses kostenfrei eine vhs-Teilnahmebescheinigung aus, die Sie bequem über Ihre Kursleitung durch Eintrag in der Anwesenheitsliste anfordern können.

Mit der Teilnahmebescheinigung können Versicherte z.B. bei ihren Krankenkassen am Prämien- und Bonusprogramm teilnehmen. Ob und wie dies gefördert wird, ist mit der jeweiligen Krankenkasse zu klären.

Was Sie beachten sollten

• Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse vor Kursbeginn nach den Bezuschussungsmöglichkeiten für Ihren konkreten Kurs, da die Entscheidung über die Bezuschussung alleine bei Ihrer Krankenkasse liegt.

• Lassen Sie sich eine Bestätigung über die Bezuschussung Ihres Kurses möglichst schriftlich von Ihrer Krankenkasse geben.

• Wählen Sie Ihren Kurs nach Ihren Möglichkeiten und Bedürfnissen aus und nicht nach möglichen Bezuschussungen.

• Volkshochschulen können die Frage nach Bezuschussungen durch Krankenkassen nicht abschließend beantworten.

• Sollten Sie mit der Zuschusspraxis Ihrer Krankenkasse unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse. Wir als Volkshochschule haben darauf leider keinen Einfluss.


nach oben
 

vhs Hersfeld-Rotenburg

Leinenweberstr. 5
36251 Bad Hersfeld

E-Mail & Internet

vhs@hef-rof.de
Kontaktformular

Telefon & Fax

Tel.: 06621 876303
Fax: 06621 876310

Geschäftszeiten

Montag, Dienstag:     8:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:                8:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch, Freitag:      8:00 - 13:00 Uhr

© 2024 Konzept, Gestaltung & Umsetzung: ITEM KG