Informationen zum Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz

Was bringt mir ein Bildungsurlaub?

Mit der Teilnahme an Bildungsurlauben können Sie sich neue Inhalte aneignen, vorhandene Fähigkeiten ausbauen und Kenntnisse auffrischen.

Welche Rechte habe ich?

Pro Jahr haben alle in Hessen in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst Beschäftigte, die in einer Fünftagewoche arbeiten, Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub. Beträgt die Wochenarbeitszeit weniger oder mehr als fünf Tage verringert oder erhöht sich der Anspruch entsprechend. Auch eine Übertragung des Anspruchs vom laufenden auf das nächste Kalenderjahr ist möglich.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Die Freistellung für die Teilnahme an einem unserer Bildungsurlaube muss so früh wie möglich beim Arbeitsgeber beantragt werden, spätestens aber 6 Wochen vor Seminarbeginn. Dem Antrag muss eine Anmeldebestätigung und ein Nachweis, dass die Veranstaltung nach dem HBUG anerkannt ist, beiliegen. Diese Formulare bekommen Sie bei der Anmeldung von uns zugeschickt.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Für die Dauer der Teilnahme an einem Bildungsurlaub zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiter. Die Seminargebühren sind in der Regel selbst zu tragen.

Weitere Informationen, das Bildungsurlaubsgesetz und Anträge finden Sie unter:

https://arbeitswelt.hessen.de/bildungsurlaub/

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Bildungsurlaub an unserer Volkshochschule und senden Ihnen die benötigten Unterlagen zu.

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