AGBStand 20.07.2023

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Hersfeld-Rotenburg (nachfolgend: vhs). Wer sich zu einer Veranstaltung der vhs anmeldet, erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Für Studienreisen und Exkursionen der vhs können gesonderte Bedin-gungen gelten, die der jeweiligen Ausschreibung im Programm auf der Webseite oder in Printmedien zu entnehmen sind.

Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Die vhs tritt hierbei als Vermittlerin auf.

Grundlage der Bildungsarbeit

Die vhs ist eine öffentliche Einrichtung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg. Die von der vhs angebotenen Veranstaltungen sind allgemein zugänglich. Bei Kursen kann die Zulassung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern vom Nachweis sachlich gebotener Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Es gelten die Regelungen der vhs-Satzung.

Anmeldung

Die Anmeldung zu den Veranstaltungen der vhs ist ausschließlich schriftlich möglich, wenn nichts anders vermerkt ist. Durch die schriftliche Anmeldung kommt ein Teilnahmevertrag zustande, der zur Zahlung des Entgeltes verpflichtet.

Die Möglichkeiten der schriftlichen Anmeldung sind:

• online über die Webseite www.vhs-hersfeld.de

• per Anmeldekarte im Programmheft

• per E-Mail an vhs@hef-rof.de

• per Fax oder Brief.

Die Anmeldung muss mindestens enthalten

• Name, Vorname

• vollständige postalische Anschrift

• Geburtsjahr

• eindeutige Kursbezeichnung oder Kursnummer.

Bei Anmeldungen über die Webseite (Online-Anmeldungen) muss zusätzlich eine gültige E-Mail-Adresse und aktuelle Bankverbindung hinterlegt sein. Alle Daten werden verschlüsselt und datensicher übertragen.

Durch die freiwillige Angabe zusätzlicher Kontaktdaten, kann im Falle von kurzfristigen Änderungen bei der Veranstaltungsdurchführung (bspw. Ort, Uhrzeit, …) eine zeitnahe Benachrichtigung der Teilnehmenden ermöglicht werden.

Es entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen über die Teilnahme an den Veranstaltungen. Vor Veranstaltungsbeginn erhalten die angemeldeten Teilnehmenden eine schriftliche Einladung.

Beendigung des Vertragsverhältnisses

1. Widerruf

Die Vertragserklärung kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. E-Mail, Fax, Brief) widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit dem Empfang dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Volkshochschule des Land-kreises Hersfeld-Rotenburg, Leinenweberstr. 5, 36251 Bad Hersfeld, Fax: 06621 87-6310, E-Mail: vhs@hef-rof.de. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs-rechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (gem. §§ 312 ff BGB)

Personen, die eine vhs-Veranstaltung online oder per Brief, Fax, E-Mail gebucht haben, können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist für den Widerruf beginnt frühestens zu dem Zeit-punkt, zu dem vom Widerrufsrecht Kenntnis erlangt wurde. Zur Wah-rung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Volkshochschule des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Leinenweberstr. 5, 36251 Bad Hersfeld, Fax: 06621 87-6310, E-Mail: vhs@hef-rof.de.

Widerrufsfolgen

Ist ein Widerruf wirksam geworden, so müssen beide Seiten die empfangenen Leistungen zurückgewähren. Das gilt auch für eventuell daraus gezogene Nutzungen, wie zum Beispiel Unterrichtsmaterial. Kann eine empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben werden, so ist der vhs der entsprechen-den Wert zu ersetzen. Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufs-recht vorzeitig, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklichen Zustimmung des anderen Vertragspartners vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder diese selbst veranlasst hat.

2. Rücktritt

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur unter den Voraussetzungen des § 323 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) möglich. Der Rücktritt hat schriftlich und unter Angabe der Gründe zu erfolgen.

3. Kündigung

3.1 Durch die vhs

Die vhs kann nur aus wichtigem Grund den Vertrag kündigen. Als wichtiger Grund gelten die folgenden Sachverhalte:

a) Erforderliche Kostendeckung der Veranstaltung wird nicht erreicht.

b) Ausfall einer Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat.

c) Das Veranstaltungsziel kann aufgrund persönlicher Voraussetzungen des Teilnehmenden nicht erreicht werden.

d) Zahlungsverzug eines Teilnehmenden bzgl. des Entgelts, sowohl für aktuell als auch in der Vergangenheit bereits besuchte Veranstaltungen, sofern eine von der vhs gesetzte, angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen ist.

e) Fortgesetztes gemeinschaftswidriges Verhalten, insbesondere Stö-rungen des Veranstaltungsablaufes.

f) Bedrohendes, beleidigendes oder diskriminierendes Verhalten gegenüber Kursleitungen, anderen Teilnehmenden oder Mitarbei-tenden der vhs.

Eventuelle Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. Der Vergütungsan-spruch der vhs wird durch eine Kündigung in den Fallen d) bis f) nicht berührt.

3.2 Durch Teilnehmende

a) Grundsatz

(1) Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, sofern nicht diese AGB eine Ausnahme hiervon zulassen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem persönlichem Grund (insbesondere bei Wohnortwechsel, längere Krankheit, beruflichen Verpflichtungen) bleibt unberührt (vgl. § 626 BGB). Ein wichtiger persönlicher Grund kann nur anerkannt werden, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

(2) Von diesen Regelungen unberührt bleibt die Ausübung des vorste-hend unter 1. geregelten Widerrufsrechts.

(3) Tritt die vhs lediglich als Vermittlerin auf, gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters. Bei Kündigung ist derjenige Betrag zu zahlen, der der vhs in Rechnung gestellt wird.

b) Kündigung vor Kursbeginn

(1) Eine entgeltfreie Kündigung ist bei Veranstaltungen mit schriftlicher Anmeldung bis zum Ablauf der Anmeldefrist ohne Angabe von Gründen möglich. Ausschlaggebend für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Kündigung bei der vhs.

(2) Nach Ablauf der unter (1) genannten Frist ist vor Kursbeginn eine Kündigung nur aus wichtigem persönlichem Grund möglich. Erfolgt die Kündigung ohne Angabe von Gründen oder liegt ein wichtiger persönli-cher Grund nicht vor, hat der Teilnehmer das volle Entgelt zu zahlen, es sei denn, die vhs kann einen Nachrücker von einer Warteliste für die Teilnahme benennen.

c) Kündigung nach Kursbeginn

(1) Erfolgt die Kündigung ohne Angabe von Gründen oder liegt ein wichtiger persönlicher Grund nicht vor, ist das volle Teilnahmeentgelt zu entrichten,

(2) Erfolgt die Kündigung aus wichtigem persönlichem Grund und ist dieser auch nachgewiesen, hat der Teilnehmer das Teilnahmeentgelt entsprechend der Stundenanzahl, die bis zum Eingang der Kündigung bei der vhs durchgeführt wurden, anteilig zu entrichten. Wenn das Entgelt bereits gezahlt wurde und die Kündigung aus o. g. Gründen in der ersten Kurshälfte erfolgt, kann das Entgelt anteilig zurück erstattet werden. Für die Rückzahlung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 % des zurückzuzahlenden Betrages, mindestens aber 5,00 € erhoben. Bei einer Kündigung aus o. g. Gründen nach der ersten Kurshälfte ist das volle Teilnahmeentgelt zu zahlen.

3.3 Form und Frist der Kündigung

(1) Kündigungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Kündigungen, auch von Teilnehmenden gegenüber Kursleitungen, sind unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Kündigung. Kündigungen gegenüber der vhs sind zu richten an: Volkshochschule Hersfeld-Rotenburg, Leinenweberstr. 5, 36251 Bad Hersfeld, Fax: 06621 87-6310, E-Mail: vhs@hef-rof.de.

(2) Das bloße Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Kündigung.

(3) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.

Datenschutz

Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt lediglich im Rahmen der Anmeldung. Die freiwilligen Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der Datenschutz gemäß Bundesdatenschutzgesetz und Europäischer Datenschutzgrundverordnung wird beachtet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die personenbezogenen Daten werden nach Ablauf von drei Jahren automatisch gelöscht, Teilnehmende können schriftlich beantragen, dass ihre personenbezogenen Daten nach Ende ihres Kurses gelöscht werden.

Entgelte - Zahlung

Für die Teilnahme an Veranstaltungen der vhs werden grundsätzlich Entgelte nach den Bestimmungen der Entgeltordnung der vhs erhoben.

Das Entgelt ist bei den jeweiligen Veranstaltungsankündigungen in Online- und Printmedien ausgewiesen. Die vhs behält sich notwendige Änderungen gegenüber diesen Angaben vor.

Die angegebenen Entgelte beinhalten in der Regel keine Lehrmittel, Eintrittsgelder oder Verbrauchskosten.

Die Entgelte sind bargeldlos im SEPA-Lastschriftverfahren zu entrichten. Hierfür ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erforderlich. Der Einzug erfolgt spätestens nach Beendigung der Veranstaltung.

Die Kosten für fehlgeschlagene Abbuchungen sind vom Teilnehmenden zu tragen.

Das SEPA-Lastschriftmandat wird im Rahmen der Online-Anmeldung erteilt. Es autorisiert die vhs, Zahlungen vom angegebenen Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen. Durch die Angabe einer gültige Kontonummer (IBAN) bei einer Bestellung oder Registrierung wird die vhs bemächtigt, den entsprechenden Betrag vom angegebenen Konto abzubuchen.

Das SEPA-Lastschriftmandat ist mindestens 36 Monate gültig. Die 36-Monatsfrist beginnt mit der Erstlastschrift. Das jeweilige Mandat erlischt bei der vhs automatisch, wenn 36 Monate nach der Erstlastschrift oder 36 Monate nach der letzten Folgelastschrift keine weitere Lastschrift erfolgt ist.

Bei Anmeldungen, die nicht über die Webseite erfolgen (Anmeldekarte/ E-Mail/ Fax/ Brief) wird das SEPA-Lastschriftmandat zu Beginn der Veranstaltung ausgehändigt oder mit der Einladung zugesandt. Dieses ist ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens zum 2. Veranstaltungstag der vhs im Original vorzulegen.

Ermäßigungen

Es können Entgeltermäßigungen in folgenden Fällen gewährt werden:

1. Bis zu 20 % für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende, BFDL, FWDL, Au Pair, Praktikantinnen und Praktikanten, Besitzer der Juleica oder der Ehrenamts-Card und bei unregelmäßiger Teilnahme wegen Schichtarbeit.

2. 30 % Ermäßigung z. B. für

- Geringverdiener (Alleinstehende bis zu 983,40 € netto, Eheleute bis zu 1.741,80 € netto)

- Personen, die Rundfunkgebührenbefreiung erhalten.

3. Bis zu 50 % für Arbeitslosengeld-II- und Sozialhilfeempfänger, von deren Einkommen der Familienunterhalt bestritten werden muss.

Zur Gewährung einer Ermäßigung muss ein entsprechender Antrag und Nachweis vorliegen. Die entsprechenden aktuellen Nachweise müssen mit der schriftlichen Anmeldung der vhs in Bad Hersfeld oder in Rotenburg a. d. Fulda vorliegen. Wird dieser Termin nicht eingehalten, behält sich die vhs vor, das volle Entgelt zu berechnen. Die Ermäßigung wird nach der Anmeldung vom vollen Kursentgelt abgezogen.

Von der Ermäßigung sind Lehrmittel und Prüfungsentgelte ausgenommen. Bei Veranstaltungen, bei denen keine Ermäßigung möglich ist, wird dies im Programm vermerkt.

Ferien

In den hessischen Schulferien und an schulfreien Tagen finden in der Regel keine Veranstaltungen statt. An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden grundsätzlich keine Veranstaltungen statt.

Gutscheine

Gutscheine können bei der vhs erworben werden. Verbleibt beim Einlösen eines Gutscheines ein Restbetrag, kann dieser bei einer weiteren Veranstaltung eingesetzt werden. Eine Erstattung der Gutscheine in bar, auch teilweise, ist nicht möglich.

Haftung

Die vhs übernimmt keinerlei Haftung. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit durch fahrlässige und vorsätzliche Pflichtverletzung der vhs/deren Erfüllungsgehilfen sowie die Haftung für Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der vhs/deren Erfüllungsgehilfen.

Aufsicht bei Veranstaltungen für Minderjährige:

Die vhs übt keine Dienstaufsicht für Kinder/Jugendliche aus, wie sie z.B. in Schulen Pflicht ist. Die Aufsicht als reine Organisationsaufsicht durch die Kursleitung findet nur während der Kurszeiten statt und geht mit deren Ende an die Erziehungsberechtigten über. Die Erziehungsberechtigten sind für das Abholen und Bringen selbst zuständig. Eine vorzeitige Abholung ist aus pädagogischen Gründen nicht gewünscht.

Organisatorische Änderungen

1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleitung angekündigt wird.

2. Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

Muss eine Veranstaltung ausfallen (beispielsweise durch Erkrankung der Kursleitung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht, bereits gezahlte Entgelte werden erstattet.

Teilnahmebescheinigungen

Auf Wunsch der Teilnehmenden können Bescheinigungen über die Teilnahme an Veranstaltungen ausgestellt werden, wenn mindestens 80 % der Unterrichtsstunden besucht wurden.

Bescheinigungen über die Teilnahme an Firmenschulungen und Bildungsurlauben werden unaufgefordert ausgestellt.

Für das Ausstellen von Bescheinigungen für Veranstaltungen, die länger als 12 Monate zurückliegen, werden Verwaltungsgebühren i.H.v. 5,00 € erhoben.

Veranstaltungsräume

Die Räume und Einrichtungen, in denen Veranstaltungen der vhs statt-finden, sind schonend zu behandeln. Die jeweilige Hausordnung sowie Hinweise von Aufsichtspersonen sind zu beachten. Das Rauchen, der Konsum alkoholischer Getränke und der Aufenthalt von Tieren sind in den Räumen nicht gestattet. Die Teilnehmenden haften für von ihnen verursachte oder verschuldete Beschädigungen, Verluste oder ungewöhnliche Verunreinigungen in den Räumen.

Unterrichtseinheit

Die Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten.

Urheberrechtsschutz

Das Fotografieren, Filmen, Streamen und die Aufnahme auf Tonträger in den Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

Bei EDV-Veranstaltungen ist zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt.


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36251 Bad Hersfeld

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Montag, Dienstag:     8:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:                8:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch, Freitag:      8:00 - 13:00 Uhr

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