Das vorliegende Konzept regelt die Bedingungen, unter denen der Präsenzlehrbetrieb der VHS Hersfeld-Rotenburg erfolgt. Sie dienen dem Schutz der Teilnehmenden sowie der Kurs-leitungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie unter Beachtung der Verordnung zum Basis-schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit SARS CoV 2 (Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung – CoBaSchuV) vom 28. September 2022 in der Fassung der am 23. November 2022 durch Art. 1 der Verordnung zur Anpassung der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung in Kraft tretenden Änderungen, auf Grundlage des Hy-gienekonzepts der Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg sowie den Empfehlungen des Ro-bert-Koch-Instituts für Hygiene.
Hygienebeauftragter
Als Hygienebeauftragter wird die Volkshochschulleitung, Herr Fabian Göbel, benannt. Seine Vertretung übernimmt die stellvertretende Volkshochschulleitung, Herr Christoph Stache.
Maßnahmen
In allen öffentlich zugänglichen Bereichen der VHS-Gebäude wird das Tragen einer medizini-schen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) oder eine Atemschutzmaske (FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar) empfohlen. Eine Pflicht besteht nicht.
Zusätzlich empfehlen wir die Einhaltung von mind. 1,5 m Abstand zwischen allen Personen, wo immer dies möglich ist.
Allgemeine Hygieneregeln
Anmeldungen finden digital statt (über die Webseite oder per E-Mail). Auskünfte werden auch telefonisch erteilt.
Der Aufenthalt im Kursraum und im entsprechenden Gebäude ist in allen Fällen auf den not-wendigen Zeitraum zu beschränken. Wer keinen Kurs leitet oder an einem Kurs teilnimmt, verlässt das Gebäude. Die Kurszeiten sind verbindlich einzuhalten. Eine Überziehung ist nicht möglich.
Verhalten bei SARS CoV 2-Infektion
Personen, die positiv auf SARS CoV 2 getestet sind, (PCR, PoC-PCR, Antigen-Tests oder In-vitro-Diagnostikum für die Eigenanwendung), sind für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests verpflichtet, außerhalb der eigenen Häuslichkeit eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) oder eine Atemschutzmaske (FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar) zu tragen. Es wird dringend empfohlen, nach Ablauf der fünf Tage weiterhin eine Maske zu tragen, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, höchstens jedoch für weitere fünf Tage.
Im Falle einer symptomatischen Infektion können positiv getesteten Personen ihre Mitmen-schen schützen, indem sie sich für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zu-grundeliegenden Tests in der eigenen Häuslichkeit absondern und die Absonderung erst be-enden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.
Persönliche Hygiene
Bitte beachten Sie die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygieneregeln.
Gebäude- / Raumhygiene
Kurse finden nur in Gebäuden statt, die folgende Kriterien erfüllen:
Hygiene im Unterrichts-/Prüfungsraum
Bad Hersfeld, 02.01.2023
Göbel
Leiter VHS Hersfeld-Rotenburg