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Volkshochschule des Landkreises Hersfeld-Rotenburg

Leinenweberstraße 5
36251 Bad Hersfeld
Tel.: 06621 640916
Fax: 06621 640929
E-Mail: vhs@hef-rof.de

Bildungsprämie und Qualifizierungsscheck

 Bildungsprämiengutschein

Weiterbildungsinitiative des Bundes

Das Beratungskontingent der Beratungsstelle Bad Hersfeld ist erschöpft,
es können im Moment keine Beratungen mehr durchgeführt werden.

Die aktuelle Förderperiode des Programms endet am 30.11.2011.

Eine zweite Förderperiode wurde angekündigt, genauere Informationen liegen uns derzeit noch nicht vor.

http://www.bildungspraemie.info/

Verwendbar für Kurse der beruflichen Weiterbildung, bis zu 500 € pro Jahr, 50%- Zuschuss (d.h. der Lerner zahlt die andere Hälfte), 1 Kurs pro Jahr

Kriterien:

  • das zu versteuernde Einkommen der Person liegt unter 25.600 € pro Jahr bei alleiniger Veranlagung oder unter 51.200 € pro Jahr Familieneinkommen bei gemeinsamer Veranlagung
  • Alle in Arbeit befindlichen Personen
  • Keine Förderung: Arbeitslos gemeldete Personen, Studenten, Schüler, Praktikanten, Beamte

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit des Bildungssparens und des Weiterbildungsdarlehens.

Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Qualifizierungsschecks

Weiterbildungsinitiative des Landes Hessen

http://www.qualifizierungsschecks.de/

Die Förderung zur Weiterbildung wendet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten. Gefördert werden auch hauptamtlich Beschäftigte gemeinnütziger Organisationen (Non-Profit-Organisationen), sofern diese das KMU-Kriterium erfüllen. Gefördert werden die Beschäftigten aus den genannten Unternehmen, wenn Sie

  • über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder
  • älter als 45 Jahre sind oder
  • in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt sind, unabhängig von Ihrem Alter und Ihrer Qualifikation oder
  • als Ausbilderin oder Ausbilder tätig sind. Gefördert werden Weiterbildungen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Ausbildungstätigkeit stehen, unabhängig von Alter und Qualifikation.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Kalenderjahr der Antragstellung bisher nicht an einer Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen dieser Richtlinie teilgenommen haben dürfen und dass Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, nur einmalig (mit max. 500 EUR) gefördert werden.

 Wir beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie telefonisch Ihren persönlichen Beratungstermin!

Telefon: 06621 6409-16

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    Legende:
  • freie Plätze
  • wenige Plätze frei
  • ausgebucht (Warteliste möglich)
  • nicht online buchbar